- Henry, Bürger aus Fort-Louis, Elsaß, kaufte am 23.08.1763 für eine Summe von 168 Livrees tournois, ein Haus, das der Familie der Witwe Marie-Anne Schmitt gehörte, die später seine Frau wurde. Der Zeuge dieses Geschäftes war Pierre Zoller aus Fort-Louis. Da Henry diese Geldsumme nicht hatte, lieh er sie am 30.August 1766von Marie-Eva Steeger, Witwe von Antoine Schmitt und ehemalige Schwägerin von Marie-Anne Weschler-Schmitt. Am 10. Oktober 1769 verklagte Marie-Eva Steeger Henry Weschler und forderte ihn auf, die Schulden zu bezahlen. Das Gericht verurteilte Weschler, das Geld zu zahlen. Die Summe wurde nicht bezahlt und am 23.November wendete sich die Gläubigerin an das Gericht. Henry Weschler wurde zu einer Strafe in Höhe von 11 Sol und 4 Deniers für 5 Jahre und 6 Monate und 2 Tage der Zahlungsverzögerung verurteilt. Am 20.Januar 1770 wendete sich Henry Weschler an den Oberconsul vom Elsaß, um Gerichtskosten zu vermeiden, dabei hatte er vor, dieses Problem auf friedliche Art und Weise zu lösen. Laut dem Rechtsspruch mußte Henry Weschler und seine Gattin Marie-Anne Weschler Schmitt 2 Sol für alle Kosten einschließlich Papier bezahlen. Weschler bezahlte dieses Geld und versprach Marie-Eva Steeger, unter Berücksichtigung all ihrer Ansprüche, die Summe von 162 Livreen zu bezahlen, dabei 18 Livreen zuverzüglich und 150 innerhalb von 6 Monaten plus 4% Zinsen von der ganzen Geldsumme. Steeger nahm sich beide Holzbetten, die im Haus standen. Als Ersatz legte Frau Steeger Strohmatrazen hin sowie alle Gegenstaände, die zu jener Zeit im haus waren. Weschler versprach, seine Schulden zu bezahlen.
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